Was tun nach einem Unfall?

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Einen Autounfall möchte keiner haben, aber wer sich mit seinem Fahrzeug am Straßenverkehr beteiligt, schwebt in der ständigen Gefahr eines solchen. Von einem Unfallbeteiligten wird ein gewisses Verhalten erwartet. Unmittelbar nach dem Unfall sind die Absicherung der Unfallstelle, die Hilfeleistung für verunfallte Personen sowie der Absetzen eines Notrufs zu veranlassen. Sind die beteiligten Fahrzeuge noch fahrbereit und es gab keine Verletzten, wird die Unfallstelle geräumt. Für die Aufnahme des Unfalls empfiehlt sich trotzdem das Rufen der Polizei.

Alternativ kann der Europäische Unfallbericht, den es als Vordruck und zum Herunterladen im Internet gibt, ausgefüllt werden. Im Ausland sollte stets die Polizei gerufen werden, damit sich keine Nachteile für einen selbst ergeben. Grundsätzlich notiert man das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, die Anschriften und Telefonnummern der beteiligten Fahrer, Name und Anschrift der Versicherungsgesellschaft, bei der die Kfz-Versicherung besteht, Versicherungsscheinnummer sowie Namen und Anschrift eventueller Unfallzeugen. Umso mehr Informationen man einholen kann, umso besser ist es.

Im Gegenzug ist es allerdings auch möglich, dass ein Unfall passiert und kein Unfallbeteiligter vor Ort ist. Klassisches Beispiel ist der Parkplatzrempler. Hier sollten umgehend die Polizei und die Kfz-Versicherung über die Fahrerflucht informiert werden. Im umgekehrten Falle meldet sich der Unfallverursacher ebenfalls bei der Polizei, sollte er den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs nicht finden können.

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