Die Haftpflichtversicherung für das Auto

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Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Mindestversicherungsschutz, dessen Vorhandensein ein Fahrzeughalter bereits bei der Anmeldung seines Autos gegenüber der Zulassungsstelle nachweisen muss. Ohne eine gültige Kfz-Versicherung darf ein Kraftfahrzeug – mit wenigen Ausnahmen – nicht am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die bei einem Unfall an einem fremden Auto verursacht werden. Zudem sind Personen- und Sachschäden, abgedeckt die durch das versicherte Fahrzeug entstanden sind.

Schäden am eigenen Fahrzeug sind dagegen nicht versichert. Dafür ist der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung erforderlich. Damit die Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensfalle zahlt, wird vom Versicherungsnehmer richtiges Verhalten erwartet. Darunter ist beispielsweise die sofortige und umfangreiche Meldung des Schadens bei der eigenen Versicherungsgesellschaft zu verstehen. Um die Vollständigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, stellen die Versicherungen in der Regel standardisierte Unfallmeldebögen zur Verfügung, die nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen sind. Unvollständige oder unrichtige Angaben können den Versicherungsschutz kosten.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung wird zumeist für ein Jahr abgeschlossen. Sie kann jeweils zum 30. November eines Jahres gekündigt werden. Ab 1. Januar des darauffolgenden Jahres ist dann die Versicherung bei einer anderen Gesellschaft möglich. Bei den Kfz-Haftpflichtversicherungen tobt ein regelrechter Preiskampf, allerdings sollte bei der Suche nach einer neuen Versicherung nicht nur auf den Preis geschaut werden. Ausschlaggebend sind die Leistungen, die im Schadensfalle unbedingt stimmen müssen.

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