Solange das Auto innerhalb Deutschlands bewegt wird, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß den vereinbarten Bedingungen. Viele nutzen ihr Fahrzeug aber auch, um im Ausland Urlaub zu machen oder sind dienstlich über die Grenzen von Deutschland hinweg tätig. Hier wiederum gilt eine völlig andere Rechtslage, die man vor dem Aufbruch unbedingt in Erfahrung bringen sollte. Fragen nach dem Auslandsversicherungsschutz stellt man am besten vorher, denn gerade im Ausland ist schnell ein Unfall passiert und zu der allgemeinen Aufregung gesellen sich dann vielleicht noch Sprachbarrieren, die die Angelegenheit nicht unbedingt leichter machen. Versicherungstechnisch wird in der Regel unterschieden zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern.
Hinzu kommen Sonderregelungen für Inseln. Manchen ist in diesem Zusammenhang vielleicht schon einmal der Begriff Mallorca-Police begegnet. Ist ein Versicherungsschutz für Auslandsreisen im Rahmen der bestehenden Kfz-Versicherung gegeben, sollten die Versicherungssummen überprüft werden. Häufig gelten im Ausland geringere Versicherungssummen als im Inland. Eventuell ist zur Absicherung ein zusätzlicher Auslandsschutz empfehlenswert. Er schließt die Lücken, die sich durch eventuelle Differenzen beim Inlands- und Auslandsschutz auftun. Wer ins Ausland fährt, darf die Internationale Versicherungskarte – umgangssprachlich auch Grüne Karte genannt – nicht vergessen. Manche Länder setzen das Vorhandensein dieser für eine Einreise mit dem Pkw voraus. Sie ist der Beweis dafür, dass ein dem Recht des Landes entsprechender Versicherungsschutz für das Fahrzeug gegeben ist.