Besonders für Fahranfänger ist die Nutzung von Angehörigenrabatten in der Kfz-Versicherung interessant. Sie gehören häufig zur Risikogruppe der unter 25-Jährigen, haben wenig Geld und keine Fahrpraxis. Werden sie nun Fahrzeughalter und wollen das Auto auf ihren Namen anmelden, kommt bei der Versicherungsprämie oft die große Ernüchterung. Wegen der ungünstigen Voraussetzungen kann sie je nach Fahrzeugmodell bis zu mehrere tausend Euro im Jahr betragen. Nicht selten ist der Einstieg in die Kfz-Versicherung mit Prämien von bis zu 240 Prozent verbunden.
Für Fahranfänger in der Regel eine nicht zu stemmende finanzielle Belastung. Da empfiehlt sich die Anmeldung des Autos als Zweitfahrzeug bei einem Angehörigen. Der Fahrer profitiert dabei von der günstigen Schadensfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers. Oftmals gehen die Versicherungsgesellschaften gerade über die günstige Zweitfahrzeugversicherung auf Kundenfang. Für die betreffende Personengruppe ist das natürlich vorteilhaft. Nicht nur die Fahrzeuge der Kinder können so günstig versichert werden, auch Partner/innen und Enkel können auf diese Möglichkeit zurückgreifen.
Kann etwa der Großvater aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen, darf er einen gewissen Teil davon an seine Angehörigen übertragen. Dabei werden die bisher gefahrenen Jahre zugrunde gelegt. Die Regelung ist auf Lebensgefährten, Ehepartner, Kinder oder Enkel anwendbar. Voraussetzung ist weiterhin, dass das Fahrzeug des Abgebenden vom Übernehmenden genutzt wird und das nicht nur gelegentlich.