Urlaub mit dem Auto – was ist versicherungstechnisch zu beachten?

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Solange das Auto innerhalb Deutschlands bewegt wird, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß den vereinbarten Bedingungen. Viele nutzen ihr Fahrzeug aber auch, um im Ausland Urlaub zu machen oder sind dienstlich über die Grenzen von Deutschland hinweg tätig. Hier wiederum gilt eine völlig andere Rechtslage, die man vor dem Aufbruch unbedingt in Erfahrung bringen sollte. Fragen nach dem Auslandsversicherungsschutz stellt man am besten vorher, denn gerade im Ausland ist schnell ein Unfall passiert und zu der allgemeinen Aufregung gesellen sich dann vielleicht noch Sprachbarrieren, die die Angelegenheit nicht unbedingt leichter machen. Versicherungstechnisch wird in der Regel unterschieden zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern.

Hinzu kommen Sonderregelungen für Inseln. Manchen ist in diesem Zusammenhang vielleicht schon einmal der Begriff Mallorca-Police begegnet. Ist ein Versicherungsschutz für Auslandsreisen im Rahmen der bestehenden Kfz-Versicherung gegeben, sollten die Versicherungssummen überprüft werden. Häufig gelten im Ausland geringere Versicherungssummen als im Inland. Eventuell ist zur Absicherung ein zusätzlicher Auslandsschutz empfehlenswert. Er schließt die Lücken, die sich durch eventuelle Differenzen beim Inlands- und Auslandsschutz auftun. Wer ins Ausland fährt, darf die Internationale Versicherungskarte – umgangssprachlich auch Grüne Karte genannt – nicht vergessen. Manche Länder setzen das Vorhandensein dieser für eine Einreise mit dem Pkw voraus. Sie ist der Beweis dafür, dass ein dem Recht des Landes entsprechender Versicherungsschutz für das Fahrzeug gegeben ist.

Rabatte von Angehörigen in der Kfz-Versicherung nutzen

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Besonders für Fahranfänger ist die Nutzung von Angehörigenrabatten in der Kfz-Versicherung interessant. Sie gehören häufig zur Risikogruppe der unter 25-Jährigen, haben wenig Geld und keine Fahrpraxis. Werden sie nun Fahrzeughalter und wollen das Auto auf ihren Namen anmelden, kommt bei der Versicherungsprämie oft die große Ernüchterung. Wegen der ungünstigen Voraussetzungen kann sie je nach Fahrzeugmodell bis zu mehrere tausend Euro im Jahr betragen. Nicht selten ist der Einstieg in die Kfz-Versicherung mit Prämien von bis zu 240 Prozent verbunden.

Für Fahranfänger in der Regel eine nicht zu stemmende finanzielle Belastung. Da empfiehlt sich die Anmeldung des Autos als Zweitfahrzeug bei einem Angehörigen. Der Fahrer profitiert dabei von der günstigen Schadensfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers. Oftmals gehen die Versicherungsgesellschaften gerade über die günstige Zweitfahrzeugversicherung auf Kundenfang. Für die betreffende Personengruppe ist das natürlich vorteilhaft. Nicht nur die Fahrzeuge der Kinder können so günstig versichert werden, auch Partner/innen und Enkel können auf diese Möglichkeit zurückgreifen.

Kann etwa der Großvater aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen, darf er einen gewissen Teil davon an seine Angehörigen übertragen. Dabei werden die bisher gefahrenen Jahre zugrunde gelegt. Die Regelung ist auf Lebensgefährten, Ehepartner, Kinder oder Enkel anwendbar. Voraussetzung ist weiterhin, dass das Fahrzeug des Abgebenden vom Übernehmenden genutzt wird und das nicht nur gelegentlich.

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