Mit der Anmeldung eines Autos in Deutschland geht der Halter des Fahrzeuges die Verpflichtung ein, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Demzufolge muss mindestens eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Damit diese auch tatsächlich vorhanden ist, ist der Nachweis einer bestehenden Versicherung bereits bei der Anmeldung des Autos bei der zuständigen Zulassungsstelle zu erbringen.
Die gesetzlichen Regelungen zur Kfz-Versicherungspflicht in Deutschland sind in § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes niedergeschrieben: „Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird“. Aber es gibt auch Ausnahmen.
So können sich Fahrzeughalter von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn ihre vorhandenen finanziellen Mittel ausreichen, um größere Schäden selbst auszugleichen. Das ist beispielsweise beim Bund, den Ländern und Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern der Fall. Zudem unterliegt nicht jedes Fahrzeug der Versicherungspflicht. In § 2 des Pflichtversicherungsgesetzes ist nachzulesen, dass Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und nicht zulassungspflichtige Anhänger keine Versicherung benötigen.