Kasko Versicherungstipps https://www.kasko-versicherungstipps.de Alles zur Kfz Versicherung Tue, 16 Oct 2018 14:14:48 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.2.17 Vollkasko oder Teilkasko? Was ist besser für mich? https://www.kasko-versicherungstipps.de/vollkasko-oder-teilkasko-was-ist-besser-fuer-mich/ Tue, 16 Oct 2018 14:14:48 +0000 http://www.kasko-versicherungstipps.de/?p=70 Das Fahrzeug umfassend versichern Möchte ein Fahrzeughalter eine Kaskoversicherung für ein Auto oder ein Motorrad abschließen, hat er die Auswahl zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Beide Versicherungen beinhalten einen Schutz vor Diebstahl, Beschädigung sowie vor einer Zerstörung des Fahrzeugs. Ehe eine der beiden Varianten abgeschlossen wird, sollte man sich exakt über den Leistungsumfang informieren. Die wichtigsten […]

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Das Fahrzeug umfassend versichern

Möchte ein Fahrzeughalter eine Kaskoversicherung für ein Auto oder ein Motorrad abschließen, hat er die Auswahl zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Beide Versicherungen beinhalten einen Schutz vor Diebstahl, Beschädigung sowie vor einer Zerstörung des Fahrzeugs. Ehe eine der beiden Varianten abgeschlossen wird, sollte man sich exakt über den Leistungsumfang informieren. Die wichtigsten Informationen dazu folgen hier:

• Besonders für Neuwagen und Fahrzeuge, die unter fünf Jahre alt sind, empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung

• Sehr teure Fahrzeuge sollten auch ab einem Alter von fünf Jahren mit einer Vollkasko-Versicherung geschützt werden

• Eine Teilkaskoversicherung ersetzt den Zeitwert des Fahrzeugs

• Beim Vollkaskoschutz ist ein Schadenfreiheitsrabatt enthalten

Vorteile und Nachteile von Vollkasko und Teilkasko

Die Teilkasko-, sowie die Vollkaskoversicherung schützt den Fahrzeughalter vor jeglichen Schäden an Auto oder Motorrad. Die Höhe der Prämie richtet sich unter anderem nach dem Alter, nach dem Wohnort und nach der Schadenfreiheitsklasse. Der Vollkaskoschutz übernimmt vorteilhafterweise im Gegensatz zum Teilkaskoschutz auch Schäden am Fahrzeug, die durch Vandalismus und Fahrerflucht entstehen. Ein weiterer Vorteil der Vollkaskoversicherung ist, dass diese auch Schäden und Unfälle begleicht, die der Fahrzeughalter selbst verschuldet. Ein Nachteil beider Versicherungsvarianten ist, das beide keinen Schaden übernehmen, der durch Verschleiß entsteht und auch keinen Motorschaden bezahlen.

Leistungen der Versicherung

Die Vollkasko und die Teilkasko unterscheiden sich vor allem in ihren Leistungen. Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden auf, die bei einem Unfall mit Wildtieren passieren. Ebenfalls ein Fahrzeugbrand oder ein Autodiebstahl sind abgedeckt. Der Bruch von Glasscheiben, sowie Unwetter-Schäden werden bezahlt. Abhängig vom Anbieter kann die Teilkasko weitere Leistungen, wie zum Beispiel einen Schutz gegen Kurzschluss enthalten. Des Weiteren sollte man darauf achten, welche Tierunfälle exakt versichert sind.

Die Vollkasko versichert alle Schäden am Fahrzeug, die der Fahrzeughalter selbst verursacht hat. Ebenfalls Marderbisse an Kabeln, Leitungen und Schläuchen sind mit der Vollkaskoversicherung abgedeckt, genauso wie Vandalismus und Schäden, die außerhalb eines Diebstahls oder eines Unfalls entstehen. Die rundum Versicherung übernimmt zudem die Kosten, falls der Unfallgegner beispielsweise ein Kind ist und schuld hat und keine Versicherung besitzt. Ebenfalls Fahrerflucht bei einem Unfall ist versichert.

Fazit

Ein Kaskoschutz ist in jedem Fall sehr wichtig, um das eigene Fahrzeug vor diversen Schäden zu schützen. Ehe man sich für eine Versicherungsart entscheidet, sollte man sich über die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern gut informieren. Bei der Deckungssumme zum Beispiel kann abhängig vom Fahrzeugwert und von der vereinbarten Selbstbeteiligung der Unterschied sehr groß sein. Ebenfalls der Zulassungsort kann verschiedene Beiträge fordern. Grundsätzlich empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung für neue Fahrzeuge und solche, die nicht älter als fünf Jahre sind. Für alle anderen empfiehlt sich eine Teilkaskoversicherung.

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Was tun nach einem Unfall? https://www.kasko-versicherungstipps.de/tun-nach-einem-unfall/ Tue, 07 Oct 2014 11:16:14 +0000 http://www.kasko-versicherungstipps.de/?p=38 Einen Autounfall möchte keiner haben, aber wer sich mit seinem Fahrzeug am Straßenverkehr beteiligt, schwebt in der ständigen Gefahr eines solchen. Von einem Unfallbeteiligten wird ein gewisses Verhalten erwartet. Unmittelbar nach dem Unfall sind die Absicherung der Unfallstelle, die Hilfeleistung für verunfallte Personen sowie der Absetzen eines Notrufs zu veranlassen. Sind die beteiligten Fahrzeuge noch […]

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Einen Autounfall möchte keiner haben, aber wer sich mit seinem Fahrzeug am Straßenverkehr beteiligt, schwebt in der ständigen Gefahr eines solchen. Von einem Unfallbeteiligten wird ein gewisses Verhalten erwartet. Unmittelbar nach dem Unfall sind die Absicherung der Unfallstelle, die Hilfeleistung für verunfallte Personen sowie der Absetzen eines Notrufs zu veranlassen. Sind die beteiligten Fahrzeuge noch fahrbereit und es gab keine Verletzten, wird die Unfallstelle geräumt. Für die Aufnahme des Unfalls empfiehlt sich trotzdem das Rufen der Polizei.

Alternativ kann der Europäische Unfallbericht, den es als Vordruck und zum Herunterladen im Internet gibt, ausgefüllt werden. Im Ausland sollte stets die Polizei gerufen werden, damit sich keine Nachteile für einen selbst ergeben. Grundsätzlich notiert man das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, die Anschriften und Telefonnummern der beteiligten Fahrer, Name und Anschrift der Versicherungsgesellschaft, bei der die Kfz-Versicherung besteht, Versicherungsscheinnummer sowie Namen und Anschrift eventueller Unfallzeugen. Umso mehr Informationen man einholen kann, umso besser ist es.

Im Gegenzug ist es allerdings auch möglich, dass ein Unfall passiert und kein Unfallbeteiligter vor Ort ist. Klassisches Beispiel ist der Parkplatzrempler. Hier sollten umgehend die Polizei und die Kfz-Versicherung über die Fahrerflucht informiert werden. Im umgekehrten Falle meldet sich der Unfallverursacher ebenfalls bei der Polizei, sollte er den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs nicht finden können.

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Urlaub mit dem Auto – was ist versicherungstechnisch zu beachten? https://www.kasko-versicherungstipps.de/urlaub-mit-dem-auto-ist-versicherungstechnisch-zu-beachten/ Tue, 07 Oct 2014 11:14:33 +0000 http://www.kasko-versicherungstipps.de/?p=35 Solange das Auto innerhalb Deutschlands bewegt wird, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß den vereinbarten Bedingungen. Viele nutzen ihr Fahrzeug aber auch, um im Ausland Urlaub zu machen oder sind dienstlich über die Grenzen von Deutschland hinweg tätig. Hier wiederum gilt eine völlig andere Rechtslage, die man vor dem Aufbruch unbedingt in Erfahrung bringen sollte. Fragen nach […]

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Solange das Auto innerhalb Deutschlands bewegt wird, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß den vereinbarten Bedingungen. Viele nutzen ihr Fahrzeug aber auch, um im Ausland Urlaub zu machen oder sind dienstlich über die Grenzen von Deutschland hinweg tätig. Hier wiederum gilt eine völlig andere Rechtslage, die man vor dem Aufbruch unbedingt in Erfahrung bringen sollte. Fragen nach dem Auslandsversicherungsschutz stellt man am besten vorher, denn gerade im Ausland ist schnell ein Unfall passiert und zu der allgemeinen Aufregung gesellen sich dann vielleicht noch Sprachbarrieren, die die Angelegenheit nicht unbedingt leichter machen. Versicherungstechnisch wird in der Regel unterschieden zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern.

Hinzu kommen Sonderregelungen für Inseln. Manchen ist in diesem Zusammenhang vielleicht schon einmal der Begriff Mallorca-Police begegnet. Ist ein Versicherungsschutz für Auslandsreisen im Rahmen der bestehenden Kfz-Versicherung gegeben, sollten die Versicherungssummen überprüft werden. Häufig gelten im Ausland geringere Versicherungssummen als im Inland. Eventuell ist zur Absicherung ein zusätzlicher Auslandsschutz empfehlenswert. Er schließt die Lücken, die sich durch eventuelle Differenzen beim Inlands- und Auslandsschutz auftun. Wer ins Ausland fährt, darf die Internationale Versicherungskarte – umgangssprachlich auch Grüne Karte genannt – nicht vergessen. Manche Länder setzen das Vorhandensein dieser für eine Einreise mit dem Pkw voraus. Sie ist der Beweis dafür, dass ein dem Recht des Landes entsprechender Versicherungsschutz für das Fahrzeug gegeben ist.

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Die Bedeutung von Regionalklassen und Schadenfreiheitsrabatten https://www.kasko-versicherungstipps.de/die-bedeutung-von-regionalklassen-und-schadenfreiheitsrabatten/ Tue, 07 Oct 2014 11:05:24 +0000 http://www.kasko-versicherungstipps.de/?p=28 Regionalklasse und Schadenfreiheitsrabatt sind Begriffe, die man vor allem aus der Kfz-Versicherungsbranche kennt. Beide haben einen wesentlichen Einfluss auf die letztendlich zu zahlende Versicherungsprämie. Der Schadenfreiheitsrabatt berechnet sich nach den unfallfreien Jahren, die der Versicherungsnehmer als Kraftfahrzeugführer absolviert hat. Jedes Jahr, welches er ohne Unfall abschließt, wird ihm angerechnet und sozusagen mit einer fiktiv geringer […]

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schadenfreiheitsrabatte

Regionalklasse und Schadenfreiheitsrabatt sind Begriffe, die man vor allem aus der Kfz-Versicherungsbranche kennt. Beide haben einen wesentlichen Einfluss auf die letztendlich zu zahlende Versicherungsprämie. Der Schadenfreiheitsrabatt berechnet sich nach den unfallfreien Jahren, die der Versicherungsnehmer als Kraftfahrzeugführer absolviert hat. Jedes Jahr, welches er ohne Unfall abschließt, wird ihm angerechnet und sozusagen mit einer fiktiv geringer werdenden Versicherungsprämie belohnt.

Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt auch bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft erhalten. Kommt es zu einem Unfall, wird der Versicherungsnehmer üblicherweise in der Schadenfreiheitsklasse zurück- beziehungsweise wieder höhergestuft. Mittlerweile bieten die Versicherungsgesellschaften allerdings einen – oftmals kostenpflichtigen – Rabattschutz für bestimmte Personengruppen an. Ist ein solcher vereinbart, erfolgt bei einem Unfall keine Höherstufung. Damit wird hauptsächlich eine Bindung an die Versicherungsgesellschaft bezweckt, bei einem Wechsel wird nämlich nur der Schadenfreiheitsrabatt weitergegeben, der tatsächlich vorhanden wäre.

Auf die Regionalklasse kann der Versicherungsnehmer nicht einwirken. Hier erfolgt die Einstufung nach dem Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters. Welche Regionalklasse angewendet wird, richtet sich nach einen Indexwert, der alljährlich von einem Treuhänder ermittelt wird. Angewandt wird die Regionalklasse bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und bei der Kaskoversicherung. Der Schadensfreiheitsrabatt kommt dagegen nur bei der Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung zur Anwendung. Die Regionalklassen sind häufig der Grund für eine Erhöhung der Versicherungsprämie, selbst wenn sich der Schadenfreiheitsrabatt zugunsten des Versicherungsnehmers ändert.

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Die Kfz-Versicherungspflicht in Deutschland https://www.kasko-versicherungstipps.de/die-kfz-versicherungspflicht-deutschland/ Tue, 07 Oct 2014 10:52:50 +0000 http://www.kasko-versicherungstipps.de/?p=10 Mit der Anmeldung eines Autos in Deutschland geht der Halter des Fahrzeuges die Verpflichtung ein, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Demzufolge muss mindestens eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Damit diese auch tatsächlich vorhanden ist, ist der Nachweis einer bestehenden Versicherung bereits bei der Anmeldung des Autos bei der zuständigen Zulassungsstelle zu erbringen. Die gesetzlichen Regelungen […]

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Mit der Anmeldung eines Autos in Deutschland geht der Halter des Fahrzeuges die Verpflichtung ein, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Demzufolge muss mindestens eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Damit diese auch tatsächlich vorhanden ist, ist der Nachweis einer bestehenden Versicherung bereits bei der Anmeldung des Autos bei der zuständigen Zulassungsstelle zu erbringen.

Die gesetzlichen Regelungen zur Kfz-Versicherungspflicht in Deutschland sind in § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes niedergeschrieben: „Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird“. Aber es gibt auch Ausnahmen.

So können sich Fahrzeughalter von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn ihre vorhandenen finanziellen Mittel ausreichen, um größere Schäden selbst auszugleichen. Das ist beispielsweise beim Bund, den Ländern und Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern der Fall. Zudem unterliegt nicht jedes Fahrzeug der Versicherungspflicht. In § 2 des Pflichtversicherungsgesetzes ist nachzulesen, dass Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und nicht zulassungspflichtige Anhänger keine Versicherung benötigen.

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